Absatz 1:
- Wie verzweifelt muss man sein, um seine erklärten Feinde um Hilfe zu bitten?
- Nach zwei Tagen ist ein Hund nicht so ausgetrocknet.
Absatz 2:
- Kaum vorzustellen das ein normales Bildbearbeitungsprogramm einen Hund so zurichten kann. Eventuell ist es aber doch mit einem hochprofessionellen Bildbearbeitungsprogramm. Würde einen Tierschützer bestimmt ein paar Monatsgehälter kosten.
Absatz 3:
- Schutzbriefe ? So ähnlich wie beim ADAC ?
Absatz 4:
- Die Ahnentafeln sind doch im Eigentum des Zuchtverbandes. Als Züchter besitzt man diese Ahnetafeln lediglich. Hat aber kein Eigentumsrecht daran.
- Durch das beschglagnahmen der Tiere durch das Veterinäramt haben sich die Eigentumsverhältnisse rechtlich geändert. Der Züchter hätte Einspruch einlegen sollen. Ist wohl nicht passiert.